Paul Klimpel (iRights Lab Kultur. Berlin): Urheberrecht beim kulturellen Erbe – ein Konstrukt zwischen Wirklichkeit und Fiktion
Das Urheberrecht birgt für Archive, Museen und Bibliotheken viele Probleme, wenn sie Werke nutzen und zugänglich machen wollen. Alle Rechte retrospektiv zu klären, ist etwa bei Filmen mit vielen beteiligten Urhebern fast unmöglich.
In der Praxis sind deshalb an vielen Stellen „Fiktionen” an die Stelle eines lückenlosen Nachweises der Rechtekette getreten: Plausible Vermutungen darüber, wo die Rechte an einem Werk liegen. Eine Bibliothek vermutet zum Beispiel, dass Rechte bei Nachkommen eines Urhebers liegen, was auch falsch sein kann. Auch bei der der digitalen Auswertung durch Firmen ersetzt die Risikoabwägung oft die nahezu unmögliche Rechteklärung. Zwischen Recht und Praxis entsteht so eine Lücke.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen. Wenn dies nicht geschieht, verliert das Recht seine Legitimation. Denn die Legitimation des Rechts beruht auf Anerkennung, und dies setzt voraus, dass es die Lebenswirklichkeit realistisch abbildet und nicht den formalen Rechtsbruch als Normalität akzeptiert.